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   BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22   

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BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22 (https://dejure.org/2022,36263)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - 4 StR 102/22 (https://dejure.org/2022,36263)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 (https://dejure.org/2022,36263)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73c StGB; § 73 StGB; § 46 StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen: Tatsachengrundlage, nicht tatsachengestützte Feststellung, revisionsgerichtliche Überprüfung möglich; Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften: Höhe, Wert von Kryptowährungen in Abzug zu bringen, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Insbesondere hat das Landgericht beim Angeklagten Z. eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 49 Abs. 1 StGB i.V.m. § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB neben der vorgenommenen Verschiebung gemäß § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG im Ergebnis zu Recht abgelehnt, weil der Angeklagte Z. zu keiner anderen - in § 100a Abs. 2 Nr. 7 StPO genannten - Betäubungsmittelstraftat als der angeklagten Tat einen Aufklärungsbeitrag geleistet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 14; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 46b Rn. 32; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46b Rn. 143).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    c) Da es an tragfähigen Feststellungen zu dem aus den eigenen Abverkäufen vom Marihuana und Kokain erlangten Etwas fehlt, war dem Senat eine das Verfahren abschließende Sachentscheidung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 18).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Denn soweit die sichergestellten Kryptowährungen als unmittelbar aus der Tat erlangtes Etwas nach § 73 Abs. 1 StGB der Einziehung unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 Rn. 36), scheidet eine Wertersatzeinziehung gemäß § 73c StGB aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 12; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 Rn. 2-3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18 Rn. 59, 61).
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Das neue Tatgericht wird insbesondere Feststellungen zur faktischen (zumindest wirtschaftlichen Mit-) Verfügungsgewalt des Angeklagten S. an dem durch die Veräußerung der Betäubungsmittel tatsächlich Erlangten zu treffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 10), die von einem etwaigen lediglich transitorischen Besitz für den Mitangeklagten T. abzugrenzen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Das neue Tatgericht wird insbesondere Feststellungen zur faktischen (zumindest wirtschaftlichen Mit-) Verfügungsgewalt des Angeklagten S. an dem durch die Veräußerung der Betäubungsmittel tatsächlich Erlangten zu treffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 10), die von einem etwaigen lediglich transitorischen Besitz für den Mitangeklagten T. abzugrenzen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Denn soweit die sichergestellten Kryptowährungen als unmittelbar aus der Tat erlangtes Etwas nach § 73 Abs. 1 StGB der Einziehung unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 Rn. 36), scheidet eine Wertersatzeinziehung gemäß § 73c StGB aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 12; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 Rn. 2-3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18 Rn. 59, 61).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Diese Entscheidung ist losgelöst vom Strafausspruch einer Rechtsfehlerkontrolle zugänglich, weil es sich nicht um eine strafähnliche Sanktion handelt und den Strafausspruch in der Regel nicht berührt; eine Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung ist wirksam, wenn die Entscheidung - wie hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, Rn. 3-4 mwN).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Das neue Tatgericht wird insbesondere Feststellungen zur faktischen (zumindest wirtschaftlichen Mit-) Verfügungsgewalt des Angeklagten S. an dem durch die Veräußerung der Betäubungsmittel tatsächlich Erlangten zu treffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 10), die von einem etwaigen lediglich transitorischen Besitz für den Mitangeklagten T. abzugrenzen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Denn soweit die sichergestellten Kryptowährungen als unmittelbar aus der Tat erlangtes Etwas nach § 73 Abs. 1 StGB der Einziehung unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 Rn. 36), scheidet eine Wertersatzeinziehung gemäß § 73c StGB aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 12; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 Rn. 2-3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18 Rn. 59, 61).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
    Die nicht tatsachengestützte Feststellung, es handele sich dabei um Erlöse aus dem Verkauf von Marihuana und Kokain, sowie der Hinweis, dass die Höhe dem "ausdrücklichen Antrag der Staatsanwaltschaft" entspreche, vermag die erforderliche Darlegung der Grundlagen der tatgerichtlichen Überzeugung nicht zu ersetzen; diese sind in den Urteilsgründen in einer Weise niederzulegen, dass eine revisionsgerichtliche Überprüfung möglich wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 6; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01 Rn. 6 (zu den Grundlagen einer Schätzung)).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 259/21

    Mittäterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln (bloßes Veranlassen einer

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17

    Voraussetzungen der täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

  • BGH, 27.03.2024 - 5 StR 558/23
    Die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft ist wirksam darauf beschränkt, dass die Einziehung des Wertes von Tat-erträgen im Fall II.3 der Urteilsgründe unterblieben ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 6).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 221/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der

    Grundlagen für die tatgerichtliche Überzeugung, dass der Angeklagte die Verkaufserlöse tatsächlich vollständig vereinnahmte und faktische oder wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sie erlangte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 8 mwN), sind den Urteilsgründen auch unter Berücksichtigung ihres Gesamtzusammenhangs nicht zu entnehmen.
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs

    Die wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 mwN) auf das Unterbleiben einer Einziehungsentscheidung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft bleibt ohne Erfolg.

    Feststellungen zum tatsächlichen Zufluss von Verkaufserlösen erfordern auch bei nachgewiesenem Ankauf in Weiterverkaufsabsicht eine tragfähige Beweiswürdigung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22).

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 281/23

    Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung; Bestechlichkeit im geschäftlichen

    Denn die Nebenfolge der Einziehung ist weder eine Strafe noch eine strafähnliche Maßnahme (BGH, Urteile vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 6 und vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20 Rn. 10; jeweils mN).
  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 308/23

    Revision wegen des Ausspruchs der Einziehung von Taterträgen in einem

    Diese Vorgehensweise vermag die erforderliche Darstellung der Grundlagen der tatgerichtlichen Überzeugung nicht zu ersetzen, dass der Angeklagte die Verkaufserlöse vereinnahmte und faktische oder wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sie erlangte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 8 mwN).
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